Commerzbank sieht Ende des Rekord-Anleihenkaufs im Euroraum, BIP-Wachstum in Japan stärker als erwartet, Facebook muss App in Deutschland ändern – und weitere Wirtschaftsmeldungen

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Commerzbank sieht Ende des Rekord-Anleihenkaufs im Euroraum

(Bloomberg) Die Jagd auf Rendite hat Europas Bond-Investoren 2019 Gewinne beschert, aber eine grosse deutsche Bank warnt, dass diese Strategie ihr Ende gefunden haben könnte.

Im Vorfeld der letzten geldpolitischen Sitzung der Europäische Zentralbank des Jahres verweist die Commerzbank AG auf den Anteil der mit negativen Renditen handelnden Bonds der Währungszone und plädiert für einen differenzierteren Ansatz der Anleger im Jahr 2020. «Da etwa die Hälfte des Marktes Renditen unter Null aufweist, haben sich die Aussichten für die Preisentwicklung erheblich verschlechtert«, sagt Christoph Rieger, Leiter der Festzinsstrategie.

Die Anleiherenditen des Euroraums fielen in diesem Jahr auf Rekordtiefststände und boten laut Bloomberg Barclays Aggregate Treasury Index für den Euroraum die beste Rendite seit 2014.

Rieger rechnet nun mit besseren Renditen, wenn die relative Wertentwicklung bestimmter Staatsanleihen des Euroraum anvisiert wird, und empfiehlt den Kauf spanischer und portugiesischer Bonds sowie den Verkauf ihrer belgischen Gegenstücke.

Nach der Analyse der Commerzbank stehen die Anleger von Staatsanleihen im Euroraum 2020 vor einer «grossen Herausforderung«.

BIP-Wachstum in Japan stärker als erwartet

(reu) Japans Wirtschaft hat im dritten Quartal unerwartet stark zugelegt. Das Bruttoinlandprodukt BIP ist laut Regierungsangaben vom Montag von Juli bis September auf das Jahr hochgerechnet um 1,8 Prozent gewachsen. Damit wurden die Erwartungen von Analysten übertroffen. Diese hatten bei dem Wert mit einer Expansion von 0,7 Prozent gerechnet. Die neuen Daten revidieren den vorläufigen Wert für das dritte Quartal von 0,2 Prozent.

Das schnellere Wachstum resultierte aus grösseren Investitionsausgaben und einem Anstieg des privaten Verbrauchs. Diese glichen zusammen den Rückgang der Exporte aus, hiess es.

Der private Verbrauch, der rund 60 Prozent des BIP ausmacht, stieg gegenüber den drei Vormonaten um 0,5 Prozent und lag damit leicht über dem vorläufigen Wert von 0,4 Prozent. Die Nettoexporte - oder Exporte abzüglich der Importe - drückten das BIP-Wachstum um 0,2 Prozent nach unten, während die Inlandsnachfrage um 0,6 Prozent zulegte.

Die besser als erwartete BIP-Revision kommt überraschend, da Exporte und Fabrikproduktion im Oktober ihre grössten Rückgänge seit Jahren verzeichnet hatten. Die stark vom Export abhängige drittgrösste Volkswirtschaft der Welt kämpft aufgrund des Handelsstreits zwischen den USA und China mit sinkender globaler Nachfrage.

Patentstreit: Facebook, WhatsApp und Instagram müssen in Deutschland modifiziert werden – sonst werden sie verboten

(dpa) Einige Funktionen von Facebook-Apps verletzen laut einem Urteil des Münchner Landgerichts Patente des Smartphone-Pioniers Blackberry. Facebook könnte dadurch gezwungen sein, die App des Online-Netzwerks, der Chatdienste WhatsApp und Messenger sowie der Fotoplattform Instagram zu ändern, um sie in Deutschland weiter anbieten zu können. Ein Facebook-Sprecher sagte, das Unternehmen halte bereits entsprechende Software-Updates bereit. Ausserdem fechte man die Gültigkeit der Blackberry-Patente vor dem Bundespatentgericht an.

Einige Funktionen von Facebook-Apps verletzen laut einem Gerichtsurteil Patente des Smartphone-Pioniers Blackberry.

Einige Funktionen von Facebook-Apps verletzen laut einem Gerichtsurteil Patente des Smartphone-Pioniers Blackberry.

Wael Hamzeh / EPA

Blackberry kann die Entscheidung des Landgerichts vorläufig vollstrecken lassen, wenn die Firma eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Das ist eine übliche Vorgehensweise bei Patentverfahren, um den Schaden des beklagten Unternehmens auszugleichen, wenn es am Ende doch Recht bekommen sollte. Blackberry hat sich zu dem Urteil nicht geäussert und es gibt keine Informationen dazu, ob die Entscheidung vollstreckt werden soll. Von dem Fall hatte zuerst die «Süddeutsche Zeitung» am Freitag berichtet.

«Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in Deutschland zur Benutzung in Deutschland verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen», sagte eine Sprecherin des Gerichts der «Süddeutschen Zeitung». Facebook könne nun entweder die Apps «überhaupt nicht mehr anbieten und liefern oder diese vorher so modifizieren, dass die konkret angegriffene Funktionalität abgeändert wird».

Das Verfahren in München spiegelt einen Patentstreit zwischen Blackberry und Facebook in den USA. Dort verklagte Blackberry das Online-Netzwerk im März 2018 mit dem Vorwurf, sieben Patente zu verletzen. Darunter ist zum Beispiel die Idee, ein App-Symbol mit einem Zähler für die Anzahl ungelesener Nachrichten zu versehen. Ein weiteres Beispiel ist, Leute in Fotos zu markieren und dabei in einer Suchzeile Namensvorschläge zu bekommen. Facebook warf Blackberry wenige Monate später in einer Gegenklage ebenfalls Patentverletzungen vor.

Auch im Verfahren in Deutschland seien nur «einige wenige spezifische Funktionen» der Apps betroffen, liess Facebook verlauten. Das Online-Netzwerk prüfe eine Berufung.

Chinas Ausfuhren fallen im November unerwartet stark

(dpa) Vor dem Hintergrund des Handelskrieges mit den USA sind Chinas Ausfuhren im November mit 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat unerwartet stark zurückgegangen. Über die neuen Aussenhandelsdaten informierte der chinesische Zoll am Sonntag in Peking. Es war der vierte Monat in Folge, in dem die Exporte rückläufig waren. Experten hatten eigentlich einen Zuwachs erwartet.

Die Importe stiegen hingegen ganz leicht um 0,3 Prozent. Damit haben die Einfuhren erstmals seit April wieder zugelegt. Der Zuwachs lag auch über den Erwartungen, da Experten mit einem erneuten Rückgang gerechnet hatten. Die USA und China liefern sich seit mehr als einem Jahr einen erbitterten Handelskrieg, der die Ausfuhren Chinas bremst.

IMF erzielt Grundsatzeinigung mit Ukraine über neuen Kredit

(afp) Der Internationale Währungsfonds (IMF) hat eine Grundsatzeinigung mit der Ukraine über einen Kredit in Höhe von 5,5 Milliarden Dollar erzielt. Der über drei Jahre laufende Kredit müsse aber noch vom Direktorium und den Mitgliedsstaaten des IMF abgesegnet werden. Dies teilte IMF-Chefin Kristalina Georgieva am Samstag (Ortszeit) in Washington mit. Die Vergabe hänge auch von der Umsetzung einer Reihe von Massnahmen in der Ukraine ab, darunter die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und des Kampfes gegen die Korruption. Georgieva, die zuvor mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenski telefoniert hatte, lobte die Fortschritte in der Ukraine seit dessen Amtsantritt vor einigen Monaten. Die Stabilisierung des Bankensystems müsse aber fortgesetzt werden.

Selenski war im April mit dem Versprechen gewählt worden, die Korruption in dem in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden Land zu bekämpfen. Der Kredit des IMF folgt einem vorherigen in Höhe von 3,9 Milliarden Dollar vom Dezember vergangenen Jahres, von dem aber bisher nur ein Teil in Höhe von 1,4 Milliarden ausbezahlt wurde.

Defekte Teile in 737-Jets: Boeing soll Millionenstrafe zahlen

(dpa) Die US-Luftfahrtaufsicht FAA will gegen Boeing eine Strafe in Höhe von 3,9 Millionen Dollar (3,5 Mio Euro) wegen defekter Bauteile in Flugzeugen verhängen. Die Behörde beschuldigt den Hersteller laut Mitteilung vom Freitag, bei rund 133 Jets Mängel zugelassen zu haben. Dabei gehe es um die 737-Modellreihe, zu der die nach zwei verheerenden Abstürzen mit Startverboten belegte Max-Serie und der ältere Flugzeugtyp NG (Next Generation) zählen.

Boeing habe nicht ausreichend sichergestellt, dass sich Zulieferer an die Qualitätskontrolle halten, so die FAA. Zudem wirft die Aufsicht dem Airbus-Rivalen vor, Flugzeuge trotz Kenntnis von fehlerhaften Teilen zur finalen Zertifizierung der Lufttauglichkeit angemeldet zu haben. Bei den möglichen Mängeln geht es um sogenannte Slat Tracks, Leitschienen am vorderen Rand der Tragflächen der Jets, die etwa zur Drosselung der Geschwindigkeit bei der Landung genutzt werden.

Boeing hat nun 30 Tage Zeit, die Strafe zu zahlen oder anzufechten. Das Unternehmen räumte in einer Stellungnahme kein Fehlverhalten ein und teilte lediglich mit, sich der Forderung der FAA bewusst zu sein. Boeing arbeite eng mit seinen Kunden zusammen, um die notwendigen Anpassungen an den betroffenen Flugzeugen vorzunehmen. Bei den 737-NG-Maschinen sei dies bereits geschehen. Bei der Max-Serie werde sichergestellt, dass vor einer Wiederinbetriebnahme alle notwendigen Inspektionen durchgeführt und alle nötigen Teile ersetzt würden.

Ericsson zahlt Milliardenstrafe in Korruptionsverfahren

(dpa) Der schwedische Netzwerkausrüster Ericsson hat sich mit amerikanischen Behörden auf hohe Strafzahlungen zur Beilegung eines Korruptionsverfahrens geeinigt. Das Unternehmen zahle im Rahmen des Vergleichs über eine Milliarde Dollar (0,9 Mrd. Euro) wegen Verstössen gegen Anti-Korruptionsgesetze, teilte das Justizministerium am Freitag in Washington mit. Gegen Ericsson war wegen fragwürdiger Geschäftspraktiken in China und fünf weiteren Ländern in früheren Jahren ermittelt worden. Der Konzern hatte bereits mit einer hohen Strafe gerechnet und entsprechende Rückstellungen gebildet.

Seit 2013 hatte die US-Börsenaufsicht SEC das Zustandekommen von einigen Aufträgen von Ericsson in den 1990er Jahren durchleuchtet. Seit 2015 beschäftigte sich auch das Justizministerium damit. Nun habe das Unternehmen strafrechtliche Sanktionen in Höhe von über 520 Millionen Dollar akzeptiert und zahle rund 540 Millionen an die SEC, so das Ministerium. Eine Ericsson-Tochter habe sich zudem wegen Verschwörung zum Verstoss gegen den «Foreign Corrupt Practices Act» schuldig bekannt. Mit diesem Anti-Korruptionsgesetz verfolgen die USA Bestechungsvorwürfe auch jenseits ihrer eigenen Landesgrenzen.

Bundesrat prüft Massnahmen für nachhaltigen Finanzsektor

(sda) Das Eidgenössische Finanzdepartement prüft, ob der Finanzsektor verpflichtet werden soll, über Klima- und Umweltauswirkungen von Finanzprodukten zu informieren. Der Bundesrat hat ihm am Freitag den Auftrag dazu erteilt.

Der Bundesrat prüft Möglichkeiten zu einem «grüneren» Finanzplatz. Dank Christbäumen wird vor Weihnachten auch das Bundeshaus grüner.

Der Bundesrat prüft Möglichkeiten zu einem «grüneren» Finanzplatz. Dank Christbäumen wird vor Weihnachten auch das Bundeshaus grüner.

Christoph Ruckstuhl, NZZ

Er sehe grosse Chancen für einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Daher wolle er die Rahmenbedingungen schaffen, die es dem Finanzplatz erlaubten, im Bereich nachhaltiger Finanzen wettbewerbsfähig zu sein.

Bereits im Sommer hatte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit Abklärungen beauftragt. Nun soll das Finanzdepartement bestimmte Punkte vertiefen. Dazu gehören eine Pflicht zur systematischen Offenlegung von relevanten Informationen zu Klima- und Umweltrisiken und die Berücksichtigung der Klima- und Umweltrisiken in allen Fragen, welche die Finanzmarktstabilität betreffen.

Übergeordnete Ziele sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes - namentlich soll dieser die Nachfrage für nachhaltige Finanzprodukte decken können - sowie die Erreichung der Klimaziele.

Seine Politik zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor orientiere sich am Grundsatz der Subsidiarität staatlichen Handelns sowie des Primats marktwirtschaftlicher Ansätze, hält der Bundesrat fest. Diesen Grundsätzen werde auch bei der Prüfung der erwähnten Fragen Rechnung zu tragen sein.

Die Arbeitsgruppe wird im Frühjahr 2020 ihre Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen des Aktionsplans der EU für einen nachhaltigen Finanzsektor auf den Schweizer Finanzplatz vorlegen und eine Bilanz der bisherigen Massnahmen ziehen.

Der amerikanische Jobmotor läuft auf Hochtouren

(awp/sda/reu) Der US-Jobmotor läuft zum Jahresende auf Hochtouren. Im Dezember entstanden 266 000 neue Jobs, wie die Regierung in Washington am Freitag mitteilte. Dies ist der stärkste Stellenaufbau binnen zehn Monaten. Von Reuters befragte Volkswirte hatten lediglich 180 000 neu Arbeitsplätze vorhergesagt. Zugleich wurde die Zahl für November auf 156 000 von 128 000 nach oben revidiert. Üblicherweise gilt bereits ein Stellenaufbau von 100 000 im Monat als ausreichend, um mit dem Bevölkerungswachstum in den USA Schritt zu halten.

Die separat ermittelte Arbeitslosenquote fiel um einen Tick auf 3,5%, was praktisch Vollbeschäftigung bedeutet. Die Notenbank Fed, die diesem Ziel verpflichtet ist, entscheidet am Mittwoch wieder über den Leitzins. Experten erwarten, dass sie nach drei Senkungen in diesem Jahr stillhalten und den geldpolitischen Schlüsselsatz vorerst in der Spanne von 1,5 bis 1,75% belassen wird.

Bundesrat will «Quick-Check» zu Regulierungsfolgen

(sda) Der Bundesrat will die Regulierungsfolgenabschätzung verbessern. Er hat am Freitag neue Richtlinien verabschiedet. Unter anderem wird ein «Quick-Check» eingeführt. Mit den neuen Richtlinien setzt der Bundesrat Aufträge aus dem Parlament um. Die Anwendung der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) hatte Anlass zu Kritik gegeben. Evaluationen zeigten, dass die RFA oft zu spät oder gar nicht durchgeführt wird.

Künftig sollen nun mit einem «Quick-Check» der regulatorische Handlungsbedarf sowie die wichtigen Auswirkungen von Vorhaben des Bundes aufgezeigt werden. Dies ermögliche es auch, die Notwendigkeit weiterer Analysen früh zu identifizieren, schreibt der Bundesrat.

Bei wichtigen Vorlagen will der Bundesrat vermehrt vertiefte Analysen durchführen lassen. Sind Unternehmen besonders betroffen, sollen die anfallenden Regulierungskosten geschätzt und standardisiert dargestellt werden. Die Resultate der RFA-Analysen sollen veröffentlicht werden.

Die beratende Fachstelle für RFA ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dessen Aufgaben in diesem Bereich werden in der Organisationsverordnung verankert. Die neuen Richtlinien treten am 1. Februar 2020 in Kraft.

Bundesrat möchte Wachstumsdynamik beschleunigen

(sda) Der Bundesrat sieht die Schweizer Volkswirtschaft auf Kurs. Eine der grössten Herausforderungen liegt gemäss einem Lagebericht, den er am Freitag zur Kenntnis genommen hat, im demografischen Wandel.

Bis 2045 werde die Anzahl Personen im Rentenalter um rund eine Million Personen zunehmen, heisst es darin. Der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung wird dadurch kleiner, was das Wirtschaftswachstum schwächt: Das Bruttoinlandprodukt könnte gemäss dem Bericht jährlich um rund 0,5 Prozentpunkte kleiner ausfallen. Hinzu kommen die wachsenden Ausgaben für das Gesundheitswesen.

Gemildert werden können die demografischen Effekte durch eine höhere Erwerbsbeteiligung im Alter. Um den Wohlstand in der Schweiz langfristig zu sichern und auszubauen, braucht es aber laut Bundesrat auch eine Steigerung der Arbeitsproduktivität. Entscheidend seien dabei die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat beim Abbau von Markteintrittshürden und der administrativen Belastung sowie der weiteren aussenwirtschaftlichen Öffnung. Er erinnert an die bereits eingeleiteten Massnahmen, darunter die Strom- und Gasmarktöffnung, die systematische Ausweisung der Regulierungskosten bei wichtigen Vorhaben, die Aufhebung der Industriezölle oder das Freihandelsabkommen mit Mercosur.

Grundsätzlich schneidet die Schweiz mit ihrer guten Infrastruktur, der moderaten Steuerbelastung und ihrem Bildungswesen im internationalen Vergleich gemäss dem Bericht gut ab. Zu den Pluspunkten werden darin die gesunden öffentlichen Finanzen oder die internationale Offenheit gezählt.

Bundesrat will Verrechnungssteuer-Regelung für Erben ändern

(sda) Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen künftig in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Das schlägt der Bundesrat vor. Er hat am Freitag die Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung eröffnet. Damit will er verhindern, dass die Verrechnungssteuer doppelt zurückerstattet wird. Heute ist der letzte Wohnsitzkanton des Erblassers für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Erbinnen und Erben zuständig. Die Deklaration der Einkünfte und des Vermögens erfolgt aber im Wohnsitzkanton der Erbinnen und Erben.

Es sei nicht auszuschliessen, dass die Verrechnungssteuer in der Vergangenheit zu Unrecht oder doppelt zurückerstattet worden sei, schreib der Bundesrat: einmal durch den letzten Wohnsitzkanton des Erblassers an die Erbengemeinschaft und einmal durch den jeweiligen Wohnsitzkanton an die jeweilige Erbin oder den jeweiligen Erben.

Der Kanton, der die Verrechnungssteuer zurückerstatte, könne nicht ohne erheblichen Aufwand prüfen, ob die Einkünfte und das Vermögen ordnungsgemäss deklariert worden seien.

Prüfung der Steuererklärung

Künftig soll jeder Erbe einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer in ihrem oder seinem Wohnsitzkanton zurückfordern. Die Kantone können damit direkt prüfen, ob die Erträge und das Vermögen aus der noch nicht verteilten Erbmasse in der Steuererklärung deklariert wurde.

Eine weitere Änderung betrifft die Rückerstattungsforderungen von Bundesbediensteten im Ausland. Heute werden diese von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geprüft. Künftig sollen die Kantone die Anträge prüfen, die für die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer zuständig sind.

Der Bundesrat rechnet damit, dass die Änderungen zu Mehreinnahmen bei der Verrechnungs-, der Einkommens- und der Vermögenssteuer führen. Diese liessen sich nicht quantifizieren, dürften aber von untergeordneter Bedeutung sein, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung.

Abkommen über Aufenthaltsrechte nach Brexit im Parlament

(sda) Britinnen und Briten in der Schweiz und Schweizerinnen und Schweizer in Grossbritannien sollen nach dem Brexit ihre Aufenthaltsrechte behalten können. Das Parlament kann über ein entsprechendes Abkommen der Schweiz mit Grossbritannien entscheiden.

Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zu dem vor knapp einem Jahr genehmigten und im Februar unterzeichneten Abkommen am Freitag. Es betrifft rund 34 500 Schweizerinnen und Schweizer sowie rund 43 000 Britinnen und Briten, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens im jeweils anderen Land leben und arbeiten.

Das Abkommen ist eines von sieben Abkommen der so genannten «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrates, deren Ziel es ist, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten nach dem Austritt von Grossbritannien aus der EU so weit als möglich zu sichern.

Neben der Freizügigkeit deckt das Abkommen auch den Bereich soziale Sicherheit sowie die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ab. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Zudem können dank dem Abkommen bereits begonnene Dienstleistungserbringungen nach dem Brexit zu Ende geführt werden.

Um das Abkommen in der Schweiz umzusetzen, müssen die Gesetze über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und das Anwaltsgesetz angepasst werden.

Nicht anwendbar ist das Abkommen für jene Menschen, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens in Grossbritannien respektive in die Schweiz einreisen und dort leben und arbeiten möchten. Für sie ist ein anderes Abkommen vorgesehen.

Nach dem Brexit gilt während einer Übergangszeit weiterhin das Freizügigkeitsabkommen - wenn Grossbritannien die EU mit dem ausgehandelten Austrittsabkommen verlässt. Nach dem Ende dieser Frist - voraussichtlich ab 1. Januar 2021 - gilt das neue Abkommen. Bei einem ungeregelten Brexit wird es vorläufig angewendet.

Umstrittener Insektenkiller Chlorpyrifos wird in der EU verboten

(dpa) Wegen Gesundheitsrisiken wird ein intensiv genutztes Pflanzenschutzmittel ab Ende Januar in Europa verboten. Der Insektenkiller Chlorpyrifos ist zwar in einzelnen Ländern nicht mehr auf dem Markt, wurde aber immer wieder auf importierten Orangen, Mandarinen oder Grapefruits nachgewiesen. Die EU-Staaten billigten nun am Freitag mehrheitlich den Vorschlag, das Mittel nicht mehr zuzulassen. Es soll Schädlinge in der Landwirtschaft bekämpfen, steht jedoch im Verdacht, Erbgut und Nerven bei Kindern zu schädigen.

Verboten wird auch die Variante Chlorpyrifos-Methyl, wie die EU-Kommission bestätigte. Hintergrund sind Bewertungen der europäischen Lebensmittelbehörde Efsa, die mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit bestätigt hatte. Die EU-Kommission hatte deshalb vorgeschlagen, die Ende Januar auslaufende Zulassung nicht zu erneuern.

Gesundheits- und Umweltaktivisten begrüssten das Verbot. Das sei ein «Sieg für künftige Generationen», erklärte das Netzwerk Heal und das Pesticide Action Network Europe. Sobald die Entscheidung vom Freitag im Januar formalisiert ist, sind alle EU-Staaten verpflichtet, die Zulassung für die beiden Chemikalien zurückzuziehen. Danach können sie noch eine Übergangsfrist für Gebrauch, Lagerung oder Entsorgung von maximal drei Monaten gewähren.

Fahrdienst Uber: 3000 Meldungen zu sexueller Gewalt im Jahr 2018

(Reuters/afp)

Der Fahrdienstvermittler Uber hat im Jahr 2018 mehr als 3000 Meldungen über sexuelle Gewalt, einschliesslich Vergewaltigung, erhalten. Dies steht in Relation zu den rund 1,3 Milliarden Fahrten in den USA im gleichen Jahr. Im Vergleich zum Jahr 2017 bedeute dies ein Rückgang von rund 16 Prozent in den fünf schwerwiegendsten Kategorien von sexuellen Übergriffen, teilte Uber am Donnerstag (Ortszeit) zudem mit.

Dabei seien die Risiken für die Fahrgäste genauso gross, wie jene für die Fahrer, hiess es weiter. In den beiden Jahren seien 464 Vergewaltigungen vorgefallen, heisst es in dem am Donnerstag erstmals von dem Unternehmen veröffentlichten Sicherheitsbericht. Hinzu kamen demnach fast 600 versuchte Vergewaltigungen. Bei den anderen Übergriffen handele es sich unter anderem um unerlaubte Berührungen oder Küsse.

Uber-CEO Dara Khosrowshahi bei einer Veranstaltung mit Mitgliedern des Economic Club of New York am 4. Dezember 2019.

Uber-CEO Dara Khosrowshahi bei einer Veranstaltung mit Mitgliedern des Economic Club of New York am 4. Dezember 2019.

Justin Lane, EPA

Jeder Fall zu viel

Laut Uber wurden 99,9 Prozent der 2,3 Milliarden vermittelten Fahrten in den USA in den Jahren 2017 und 2018 ohne sicherheitskritische Vorfälle beendet. «Ich vermute, dass viele Leute überrascht sein werden, wie selten diese Vorfälle sind. Andere werden verständlicherweise aber denken, dass sie immer noch zu verbreitet sind», teilte Uber-Chef Dara Khosrowshahi mit. Die gemeldeten Fälle machten 0,00002 Prozent aller vermittelten Fahrten aus, erklärte Uber. Doch selbst wenn sie selten seien, bedeute jeder gemeldete Fall «eine sehr schmerzhafte Erfahrung», räumte Uber ein. Selbst ein einzelner gemeldeter Fall sei «ein Fall zu viel». Zur Meldung

Es ist das erste Mal, dass Uber entsprechende Zahlen veröffentlicht. Der Fahrdienstvermittler und sein grösster Konkurrent in den USA, Lyft, stehen zunehmend unter Druck. Die Zahl der Klagen von Frauen, die als Nutzerinnen der Fahrdienstvermittler Opfer sexueller Gewalt wurden, nimmt zu. Am Mittwoch reichten 20 Frauen in San Francisco Klage gegen Lyft ein, die in von Lyft vermittelten Fahrzeugen vergewaltigt oder sexuell attackiert wurden. 14 ähnliche Klagen waren bereits im September eingereicht worden.

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