Nach einer Klimaklage der niederländischen NGO Urgenda entschied das Bezirksgericht in Den Haag im Juni 2015, dass die Niederlande die CO2-Emissionen stärker reduzieren müssen. Und zwar um 25 Prozent bis 2020, statt wie geplant nur um 20 Prozent. Die Regierung legte Berufung ein. Heute veröffentlichte das Berufungsgericht in Den Haag sein Urteil. Es folgt mit seinem Entscheid dem Bezirksgericht und bestätigt das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf mehr Klimaschutz.

Georg Klingler, Leiter der Klimakampagne von Greenpeace Schweiz, kommentiert das Urteil wie folgt:

«Das heutige Urteil im holländischen Klimafall ist zentral für all jene Menschen, die sich weltweit mit Klimaklagen für mehr Klimaschutz einsetzen. Das niederländische Gericht hat das Recht der Bevölkerung auf mehr Klimaschutz bestätigt. Das Urteil ist insbesondere auch ein Weckruf für die Schweizer Regierung, die im Rahmen des Rechtsverfahrens der KlimaSeniorinnen mit den gleichen Vorwürfen wie die holländische Regierung konfrontiert ist. Denn auch die Schweiz sieht mit ihrem aktuell gültigen CO2-Gesetz lediglich eine Reduktion der Emissionen um 20 Prozent bis 2020 vor. Das Gericht in Den Haag hat just dies als rechtswidrige Klimapolitik bezeichnet und festgehalten, dass die Emissionen bis 2020 mindestens um 25 Prozent gesenkt werden müssen. Andernfalls ist das 2-Grad-Ziel nicht einzuhalten, was zu einer unzulässigen Verletzung der Grundrechte führt. Kommt hinzu: Mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris, das eine Beschränkung der Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad und möglichst 1,5 Grad vorsieht, gehen die Anforderungen an eine nachhaltige Klimapolitik deutlich weiter.

Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Klimapolitik für 2030, die nun in der parlamentarischen Beratung steckt, wird von den KlimaSeniorinnen juristisch angefochten: Demnach muss die Schweiz, um die Grundrechte der Bevölkerung hinreichend zu schützen, bis Mitte des Jahrhunderts netto Null Emissionen erreichen. Das heisst, dass bis 2030 die Emissionen im Inland deutlich stärker gesenkt werden müssen als bislang geplant. Greenpeace fordert das Parlament auf, den Klimafall aus den Niederlanden ernst zu nehmen und die Vorschläge des Bundesrates zu korrigieren.»

Weil das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nicht auf das Gesuch der KlimaSeniorinnen eingetreten ist, liegt der Fall seit der Einreichung der Beschwerde am 26. Mai 2017 beim Bundesverwaltungsgericht.

Kontakte:

Medienstelle Greenpeace Schweiz, +41 44 447 41 11, [email protected]

Vorstandsmitglieder KlimaSeniorinnen Schweiz: